Vorzeitige Teilrückzahlung: Ablauf und Tipps
Möchten Sie Ihre Baufinanzierung schneller zurückzahlen, aber nicht gleich das gesamte Darlehen ablösen? Eine vorzeitige Teilrückzahlung gibt Ihnen die Möglichkeit, einen bestimmten Betrag zusätzlich zur regulären Tilgung zu leisten und dadurch Ihre Restschuld zu senken. Allerdings gibt es einige wichtige Aspekte zu beachten. In diesem Artikel erfahren Sie, unter welchen Bedingungen eine Teilrückzahlung möglich ist, welche Vorteile und Einschränkungen es gibt und wie Sie den Antrag einfach digital stellen können.

Inhalte im Überblick
Was sind Gründe für eine vorzeitige Teilrückzahlung?
Eine vorzeitige Teilrückzahlung ist nicht immer uneingeschränkt möglich – insbesondere, wenn vertragliche oder gesetzliche Bestimmungen beachtet werden müssen. Bis auf Ausnahmen muss einer der nachfolgenden Gründe vorliegen, um Ihr Darlehen bei der DZ HYP früher als geplant zurückzahlen zu können:
Berechtigte Gründe für die vorzeitige Teilrückzahlung
- Verkauf des Beleihungsobjekt: Wird die finanzierte Immobilie verkauft, kann das bestehende Darlehen vorzeitig zurückgezahlt werden, da die Immobilie als Sicherheit für den Kredit entfällt. In diesem Fall wird oft eine Vorfälligkeitsentschädigung fällig, sofern keine vertraglichen Ausnahmen bestehen.
- Kündigung nach §489 BGB: Nach Ablauf von zehn Jahren nach vollständiger Darlehensauszahlung haben Sie das gesetzliche Recht, das Darlehen mit einer sechsmonatigen Frist ohne Vorfälligkeitsentschädigung zu kündigen. Dieses Sonderkündigungsrecht ermöglicht eine Umschuldung oder vollständige Rückzahlung zu günstigeren Konditionen.
- Besonderer Härtefall: In Ausnahmefällen kann eine vorzeitige Rückzahlung aufgrund unvorhergesehener und schwerwiegender Ereignisse (z. B. Arbeitslosigkeit) möglich sein. Ob eine Härtefallregelung greift, wird individuell geprüft und setzt meist den Nachweis der wirtschaftlichen Unzumutbarkeit der Fortführung des Darlehens voraus.
Was sind Härtefälle für eine vorzeitige Teilrückzahlung?
In bestimmten Härtefällen kann eine vorzeitige Teilrückzahlung unter erleichterten Bedingungen möglich sein. Dazu zählen insbesondere:
Härtefälle für die vorzeitige Teilrückzahlung
- Unverschuldete Arbeitslosigkeit: Falls Sie durch den Verlust Ihres Arbeitsplatzes in finanzielle Schwierigkeiten geraten, kann eine vorzeitige Tilgung durch Ersparnisse sinnvoll sein, um die laufenden Belastungen zu senken.
- Schwere Krankheit oder Berufsunfähigkeit: Falls gesundheitliche Gründe dazu führen, dass die Kreditraten langfristig nicht mehr tragbar sind, kann eine frühzeitige Teilrückzahlung Ihrer Baufinanzierung in Betracht gezogen werden.
- Scheidung oder Trennung: Bei einer Trennung kann es sinnvoll sein, die gemeinsame Immobilie teilweise abzubezahlen, um die Finanzierung klar zu regeln.
- Todesfall des Darlehensnehmers: Im Erbfall kann eine vorzeitige Teilrückzahlung notwendig werden, um die Erbschaftsregelungen zu erleichtern.
Das Wichtigste in Kürze
Nachfolgend haben wir Ihnen die wichtigsten Informationen zur vorzeitigen Teilrückzahlung in Bezug auf Ihre Baufinanzierung zusammengefasst:
- Eine vorzeitige Teilrückzahlung hat meist vertragliche oder gesetzliche Einschränkungen.
- In bestimmten Fällen, wie bei Arbeitslosigkeit oder schwerer Krankheit, kann eine frühzeitige Teilrückzahlung erleichtert werden.
- Auch wenn Sie Ihr Darlehen teilweise zurückzahlen, müssen bereits angefallene Zinsen beglichen werden.
- Durch eine Teilrückzahlung sinkt Ihre Restschuld, wodurch Sie langfristig Zinsen sparen und schneller schuldenfrei werden können.
Welche Kosten können dabei anfallen?
Auch wenn eine Teilrückzahlung grundsätzlich Ihre Restschuld reduziert und langfristig Zinsen spart, bedeutet das nicht automatisch, dass alle Kosten entfallen.
Mögliche Kosten bei der vorzeitigen Teilrückzahlung
- Bereits angefallene Zinsen sind weiterhin zu zahlen: Auch wenn Sie einen Teil Ihres Darlehens vorzeitig zurückzahlen, bleiben bereits entstandene Zinsverpflichtungen bestehen. Ihre monatliche Rate kann sich durch eine geringere Restschuld reduzieren, aber bereits geleistete Zinsen werden nicht rückerstattet.
- Mögliche Vorfälligkeitsentschädigung: Falls die vorzeitige Teilrückzahlung nicht im Vertrag vorgesehen ist, kann eine Vorfälligkeitsentschädigung anfallen. Diese entschädigt den Kreditgeber für entgangene Zinszahlungen.
Schritt für Schritt: So einfach geht’s
Falls Sie einen berechtigten Grund für die vorzeitige Teilrückzahlung haben, können Sie diese ganz einfach digital beantragen. Um die Antragsstrecke zu starten, nutzen Sie den unten angefügten Link. Folgen Sie anschließend dem nachfolgenden Ablauf:
1. Schritt: Antrag online ausfüllen
Füllen Sie online und ganz bequem von Zuhause den unten angefügten Antrag aus. Prüfen Sie diesen anschließend auf Vollständigkeit sowie Richtigkeit und senden Sie diesen mit nur wenigen Klicks an unser Kundencenter.
2. Schritt: Prüfung und Bearbeitung Ihres Antrags
Nachdem Sie den Antrag übermittelt haben, wird dieser durch unser Kundencenter geprüft und bearbeitet. Sollten noch Rückfragen bestehen, meldet sich ein Berater bei Ihnen zur Klärung der offenen Fragen.
3. Schritt: Erfolgreiche Rückzahlung
Wir begleiten Sie durch die notwendigen Schritte, um Ihre vorzeitige Teilrückzahlung abzuschließen. Nach der erfolgreichen Rückzahlung erhalten Sie eine aktualisierte Übersicht über Ihre Restschuld und die neuen monatlichen Raten. Falls Sie weitere Rückzahlungen oder Vertragsanpassungen vornehmen möchten, können Sie dazu einfach jederzeit einen neuen Antrag stellen.
Tipps für eine vorzeitige Teilrückzahlung
Eine vorzeitige Teilrückzahlung kann in Ausnahmefällen eine wichtige Möglichkeit sein, um Sie finanziell zu entlasten. Allerdings sollten Sie vorab prüfen, ob dies vertraglich möglich ist, welche Kosten anfallen könnten und ob es sich in Ihrer individuellen finanziellen Situation lohnt. Durch die nachfolgenden Tipps kann Ihr Antrag zur vorzeitigen Teilrückzahlung schnell und ohne Rückfragen bearbeitet werden.
Optimaler Ablauf zur Rückzahlung
- Vertragliche Regelungen prüfen: Überprüfen Sie, ob eine berechtigte Begründung für die vorzeitige Teilrückzahlung vorliegt und in welcher Höhe und mit welchen zusätzliche Kosten diese möglich ist.
- Zinskosten mit einberechnen: Auch wenn Sie einen Teilbetrag zurückzahlen, bleiben bereits gezahlte Zinsen bestehen.
- Puffer für Notfälle behalten: Nutzen Sie nicht Ihr gesamtes Erspartes für eine vorzeitige Teilrückzahlung – Rücklagen sind wichtig.