Sicherheitenfreigabe Baufinanzierung: Tipps und Ablauf
Bei einer Baufinanzierung benötigen wir als Bank vom Darlehensnehmer Sicherheiten, um uns gegen Zahlungsausfälle abzusichern (z. B. Immobilien im Besitz). Unter bestimmten Voraussetzungen können diese auch wieder freigegeben werden – entweder, weil die Restschuld des Darlehens gesunken ist, die Immobilie an Wert gewonnen hat oder zusätzliche Sicherheiten gestellt wurden. In diesem Artikel erklären wir Ihnen, welche Art von Sicherheiten es gibt und wie bzw. unter welchen Voraussetzungen die Sicherheitenfreigabe beantragt werden kann.

Inhalte im Überblick
Was dient als Sicherheit bei der Baufinanzierung?
Bei der Baufinanzierung fordert die Bank Sicherheiten, um das Risiko eines Zahlungsausfalls abzusichern. Die häufigste Form ist die Grundschuld, die ins Grundbuch der Immobilie eingetragen wird. Darüber hinaus können auch verpfändete Sparguthaben, Bausparverträge, Bürgschaften oder andere Vermögenswerte (z. B. Immobilien im Besitz) als Sicherheit dienen. Diese Sicherheiten stellen sicher, dass die Bank im Falle eines Zahlungsausfalls auf verwertbare Werte zurückgreifen kann, um offene Darlehensbeträge zu decken.
Warum kann eine Sicherheitenfreigabe sinnvoll sein?
Eine Sicherheitenfreigabe bedeutet, dass eine Bank eine bereits hinterlegte Sicherheit für eine Baufinanzierung – beispielsweise eine Grundschuld oder ein verpfändetes Konto – ganz oder teilweise aus dem Darlehensvertrag entlässt. Dies kann aus verschiedenen Gründen Vorteile bieten – sowohl für Sie als Darlehensnehmer als auch für zukünftige Finanzierungspläne.
Gründe für die Sicherheitenfreigabe
- Flexibilität bei weiteren Finanzierungen: Falls Sie eine neue Immobilie kaufen oder eine weitere Finanzierung aufnehmen möchten, kann es hilfreich sein, bestehende Sicherheiten freizugeben, um sie für neue Kredite zu nutzen.
- Immobilienwert hat sich erhöht: Falls der Marktwert der Immobilie gestiegen ist oder das Darlehen bereits weitgehend zurückgezahlt wurde, kann eine Freigabe einer Teilgrundschuld sinnvoll sein.
- Verkauf oder Teilverkauf einer Immobilie: Falls ein Grundstück oder eine Teilfläche verkauft werden soll, muss die dazugehörige Sicherheit möglicherweise angepasst oder freigegeben werden.
Voraussetzungen für die Sicherheitenfreigabe
Die Bank (z. B. DZ HYP) prüft die Sicherheitenfreigabe sorgfältig, um sicherzustellen, dass das verbleibende Darlehen weiterhin ausreichend abgesichert ist.
Wichtige Voraussetzungen
- Tilgungsstand des Darlehens: Die Restschuld muss in einem angemessenen Verhältnis zum verbleibenden Wert der Immobilie stehen.
- Wert der Immobilie (Beleihungsgrenze): Falls sich der Wert der Immobilie positiv entwickelt hat, kann dies die Wahrscheinlichkeit einer Sicherheitenfreigabe erhöhen. In manchen Fällen kann eine aktuelle Immobilienbewertung oder ein Gutachten erforderlich sein.
- Alternative Sicherheiten (falls erforderlich): Falls eine Freigabe erfolgt, kann es nötig sein, andere Sicherheiten bereitzustellen (z. B. eine zusätzliche Bürgschaft oder Kapitalanlage).
- Keine ausstehenden Raten oder Verzögerungen in der Tilgung: Die regelmäßige Zahlung der Darlehensraten muss sichergestellt sein.
Welche Dokumente werden benötigt?
Für eine Sicherheitenfreigabe sind in der Regel folgende Unterlagen erforderlich:
Benötigte Dokumente
- Aktueller Grundbuchauszug (bei Grundschuldfreigabe): Nachweis über den bestehenden Eintrag und die beantragte Änderung.
- Immobilienbewertung oder Gutachten (falls erforderlich): Falls die Werthaltigkeit der Immobilie eine Rolle spielt, kann ein aktuelles Gutachten erforderlich sein.
Das Wichtigste in Kürze
Nachfolgend haben wir Ihnen die wichtigsten Informationen zur Sicherheitenfreigabe zusammengefasst:
- Falls der Immobilienwert gestiegen ist oder das Darlehen bereits zu großen Teilen zurückgezahlt wurde, kann eine Sicherheitenfreigabe beantragt werden.
- Die Bank (z. B. DZ HYP) stellt sicher, dass die verbleibenden Sicherheiten ausreichen, um das Darlehen weiterhin abzusichern.
- Sicherheiten sind häufig eingetragene Grundschulden, verpfändete Sparguthaben oder Bürgschaften.
- Für die Prüfung und Vertragsänderung können Gebühren anfallen.
Welche Sicherheiten können freigegeben werden?
Je nach Finanzierungsart gibt es unterschiedliche Arten von Sicherheiten, die unter bestimmten Bedingungen freigegeben werden können:
Mögliche Sicherheiten
- Grundschuldfreigabe: Eine eingetragene Grundschuld kann gelöscht oder reduziert werden, wenn das Darlehen bereits weitgehend getilgt wurde.
- Freigabe von Zusatzsicherheiten: In manchen Fällen wurden zusätzliche Vermögenswerte oder Immobilien als Sicherheit hinterlegt, die nicht mehr benötigt werden.
Schritt für Schritt: So einfach geht’s
Falls Sie eine Sicherheitenfreigabe in Bezug auf Ihre Baufinanzierung planen, können Sie diese ganz einfach digital beantragen. Um die Antragsstrecke zu starten, nutzen Sie den unten angefügten Link. Folgen Sie anschließend dem nachfolgenden Ablauf:
1. Schritt: Antrag online ausfüllen
Füllen Sie online und ganz bequem von Zuhause den unten angefügten Antrag aus. Prüfen Sie diesen anschließend auf Vollständigkeit sowie Richtigkeit und senden Sie diesen mit nur wenigen Klicks an unser Kundencenter.
2. Schritt: Prüfung und Bearbeitung Ihres Antrags
Nachdem Sie den Antrag übermittelt haben, wird dieser durch unser Kundencenter geprüft und bearbeitet. Sollten noch Rückfragen bestehen, meldet sich ein Berater bei Ihnen zur Klärung der offenen Fragen.
3. Schritt: Erfolgreiche Sicherheitenfreigabe
Wir begleiten Sie durch die notwendigen Schritte für die Sicherheitenfreigabe. Wir bewerten, ob die verbleibenden Sicherheiten weiterhin ausreichen, um das Darlehen zu besichern. Falls erforderlich, kann eine zusätzliche Absicherung benötigt werden. Anschließend wird die Sicherheitenfreigabe bestätigt.
Tipps für die Sicherheitenfreigabe
Eine Sicherheitenfreigabe kann eine sinnvolle Möglichkeit sein, finanzielle Spielräume zu schaffen. Allerdings sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen, insbesondere hinsichtlich des Tilgungsstands und des Immobilienwerts. Die nachfolgenden Tipps helfen Ihnen für einen reibungslosen Ablauf zur Sicherheitenfreigabe der Baufinanzierung:
Optimale Sicherheitenfreigabe
- Frühzeitig planen: Eine Sicherheitenfreigabe sollte rechtzeitig beantragt werden, um Verzögerungen zu vermeiden.
- Alle Dokumente bereithalten: Eine vollständige Einreichung aller Unterlagen erleichtert die Bearbeitung.
- Wert der Immobilie prüfen: Falls der Marktwert der Immobilie gestiegen ist, kann dies die Freigabe erleichtern.