Rangänderung Baufinanzierung: Tipps und Ablauf
Wenn eine Immobilie als Sicherheit für eine Baufinanzierung dient, wird eine Grundschuld oder Hypothek im Grundbuch eingetragen. Dabei spielt die Rangfolge der Einträge eine wichtige Rolle, denn sie bestimmt, welche Gläubiger im Falle eines Verkaufs oder einer Zwangsversteigerung zuerst bedient werden. Ebenfalls haben Lasten und Beschränkungen in Abt. II des Grundbuchs Auswirkungen auf die Werthaltigkeit der Immobilie. Da die Rangfolge direkte Auswirkungen auf die Besicherung eines Darlehens hat, muss eine Rangänderung durch die DZ HYP geprüft und notariell beglaubigt werden.

Inhalte im Überblick
Wann ist eine Rangänderung notwendig?
Eine Rangänderung bedeutet, dass sich die Reihenfolge der bestehenden Grundpfandrechte im Grundbuch ändert. Grundsätzlich steht hierbei die DZ HYP als Gläubiger immer im ersten Rang. Werden hingegen in Abt. II des Grundbuches neue Lasten und Beschränkungen (Dienstbarkeiten oder Reallasten) eingetragen, kann die Prüfung einer Rangänderung notwendig sein.
Gründe für die Rangänderung
- Änderungen von Rechten in Abt. II des Grundbuches: In Abt. II des Grundbuches werden neue Rechte (z.B. ein Wegerecht) eingetragen oder bereits bestehende Rechte sollen sich im Rangverhältnis zu der zu unseren Gunsten eingetragenen Grundschuld verändern.
Rechtlichen Vorgaben für eine Rangänderung
Da die Rangfolge im Grundbuch über die Priorität der Gläubiger entscheidet, gelten bestimmte rechtliche Vorgaben:
Wichtige Regelungen
- Zustimmung aller betroffenen Gläubiger erforderlich: Falls mehrere Banken oder Gläubiger eingetragen sind, müssen alle Beteiligten der Rangänderung zustimmen.
- Notarielle Beurkundung und Grundbucheintragung: Eine Rangänderung muss durch einen Notar beurkundet und im Grundbuch eingetragen werden.
- Prüfung durch die DZ HYP bei laufender Finanzierung: Falls eine Finanzierung über die DZ HYP besteht, prüfen wir, ob die Änderung Auswirkungen auf die Sicherheiten hat und ob die DZ HYP als Gläubiger dieser zustimmen kann.
Welche Dokumente werden benötigt?
Für eine Rangänderung sind in der Regel folgende Unterlagen erforderlich:
Benötigte Dokumente
- Bewilligungsurkunde zum Recht: Eine Bewilligungsurkunde zum Recht ist ein notariell beurkundetes Dokument, mit dem der Eigentümer die Eintragung eines bestimmten Rechts (z. B. einer Grundschuld) im Grundbuch ausdrücklich genehmigt. Sie ist Voraussetzung dafür, dass die DZ HYP die Rangänderung prüfen kann und im Eintragung im Grundbuch rechtlich wirksam vorgenommen werden darf.
Das Wichtigste in Kürze
Nachfolgend haben wir Ihnen die wichtigsten Informationen zur Rangänderung zusammengefasst:
- Die Position bestehender Grundschulden oder Hypotheken im Grundbuch wird neu festgelegt.
- Falls mehrere Banken oder Kreditgeber beteiligt sind, müssen diese zustimmen.
- Eine Rangänderung muss notariell beglaubigt und ins Grundbuch eingetragen werden.
- Da eine Rangänderung die Besicherung des Darlehens beeinflusst, prüft die DZ HYP die Auswirkungen auf bestehende Finanzierungen.
- Für die Prüfung und Vertragsänderung können Gebühren anfallen.
Schritt für Schritt: So einfach geht’s
Falls Sie eine Rangänderung in Bezug auf Ihre Baufinanzierung planen, können Sie diese ganz einfach digital beantragen. Um die Antragsstrecke zu starten, nutzen Sie den unten angefügten Link. Folgen Sie anschließend dem nachfolgenden Ablauf:
1. Schritt: Antrag online ausfüllen
Füllen Sie online und ganz bequem von Zuhause den unten angefügten Antrag aus. Prüfen Sie diesen anschließend auf Vollständigkeit sowie Richtigkeit und senden Sie diesen mit nur wenigen Klicks an uns.
2. Schritt: Prüfung und Bearbeitung Ihres Antrags
Nachdem Sie den Antrag übermittelt haben, wird dieser durch unsere Kreditbearbeitung geprüft und bearbeitet. Sollten noch Rückfragen bestehen, meldet sich ein Berater bei Ihnen zur Klärung der offenen Fragen.
3. Schritt: Erfolgreiche Rangänderung
Wir begleiten Sie durch die notwendigen Schritte für die Rangänderung. Wir prüfen Ihre angeforderte Rangänderung. Anschließend wird die Rangänderung von uns bestätigt und kann notariell beglaubigt werden.
Tipps für die Rangänderung
Eine Rangänderung kann erforderlich sein, wenn sich die Reihenfolge bestehender Grundpfandrechte im Grundbuch ändern soll – durch Eintragung weiterer Rechte in Abt. II des Grundbuches. Da eine notarielle Beglaubigung und eine Zustimmung aller Beteiligten erforderlich sind, sollte der Prozess gut vorbereitet und mit der DZ HYP frühzeitig abgestimmt werden. Die nachfolgenden Tipps helfen Ihnen für einen reibungslosen Ablauf zur Rangänderung bei der Baufinanzierung:
Optimaler Ablauf einer Rangänderung
- Frühzeitig planen: Eine frühzeitige Planung hilft, Verzögerungen zu vermeiden.
- Alle Dokumente bereithalten: Eine vollständige Einreichung der Unterlagen erleichtert die Bearbeitung. Die benötigten Dokumente finden Sie direkt bei der unten verlinkten Antragsstrecke.
- Zustimmung aller Beteiligten rechtzeitig einholen: Falls mehrere Gläubiger betroffen sind, sollten alle frühzeitig eingebunden werden.
- Notartermin frühzeitig vereinbaren: Da die Rangänderung notariell beurkundet werden muss, sollte ein Termin rechtzeitig abgestimmt werden.