Objektfreigabe Baufinanzierung: Tipps und Ablauf
Eine Objektfreigabe bedeutet, dass eine bereits als Sicherheit für die Baufinanzierung hinterlegte Immobilie aus der bestehenden Besicherung einer Baufinanzierung entlassen wird. Dieser Vorgang kann erforderlich sein, wenn mehrere Sicherheiten für ein Darlehen hinterlegt wurden und eine davon nicht mehr benötigt wird. In diesem Artikel erfahren Sie, wann eine Objektfreigabe möglich ist, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und wie der Prozess abläuft.

Inhalte im Überblick
Wann wird die Objektfreigabe benötigt?
Sicherheiten bei der Baufinanzierung (z. B. Immobilien) dienen dem Darlehensgeber (z.B. DZ HYP), um sich vor Zahlungsausfällen des Darlehensnehmers zu schützen. Ein typischer Anwendungsfall einer Objektfreigabe ist also, wenn ein Darlehen durch zwei oder mehr Immobilien abgesichert ist und nun eine dieser Immobilien verkauft oder freigegeben werden soll. Da das Darlehen weiterhin besteht, prüft der Darlehensgeber, ob die verbleibenden Sicherheiten weiterhin ausreichen, um das Darlehen angemessen abzusichern.
Gründe für eine Objektfreigabe
- Verkauf einer als Sicherheit hinterlegten Immobilie: Falls eine Immobilie verkauft werden soll, die als Sicherheit für ein bestehendes Darlehen dient, muss eine Objektfreigabe beantragt werden. Die verbleibenden Sicherheiten müssen weiterhin ausreichen, um das Darlehen zu besichern.
- Entlassung einer überschüssigen Sicherheit: Falls das Darlehen ursprünglich mit mehreren Immobilien besichert wurde, kann eine davon freigegeben werden, wenn die verbleibende Immobilie als Sicherheit ausreicht.
- Umstrukturierung oder Umfinanzierung: Falls eine Neuregelung bei den Sicherheiten geplant ist oder eine neue Finanzierung aufgesetzt wird, kann eine Objektfreigabe erforderlich sein.
Voraussetzungen für die Objektfreigabe
Eine Objektfreigabe wird von der Bank (z. B. DZ HYP) geprüft, bevor sie genehmigt wird. Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein:
Wichtige Voraussetzungen
- Restschuld und Sicherheitenverhältnis: Die verbleibenden Immobilien müssen weiterhin ausreichen, um das bestehende Darlehen zu besichern.
- Aktueller Immobilienwert: Im Rahmen der Prüfung der Objektfreigabe erfolgt durch die DZ HYP eine Überprüfung der bisherigen Immobilienbewertung.
- Grundbuchanpassung erforderlich: Eine Löschung oder Anpassung der Grundschuld muss notariell beglaubigt und im Grundbuch eingetragen werden.
- Alternative Sicherheiten: Sofern die verbleibenden Sicherheiten nicht ausreichen, ist eine Ersatzsicherheit oder eine Teilrückzahlung erforderlich
Welche Dokumente werden benötigt?
Für eine Objektfreigabe sind in der Regel folgende Unterlagen erforderlich:
Benötigte Dokumente
- Notarvertrag: Dieser beurkundet den Verkauf der freizugebenden Immobilie oder die Vereinbarung, die die Freigabe erfordert.
Das Wichtigste in Kürze
Nachfolgend haben wir Ihnen die wichtigsten Informationen zur Objektfreigabe zusammengefasst:
- • Falls ein Darlehen mit mehreren Immobilien besichert ist, kann geprüft werden, ob eine oder mehrere davon aus der Besicherung entlassen werden können.
- • Die Bank prüft, dass die verbleibenden Immobilien ausreichen, um das Darlehen zu besichern und unverändert fortzuführen.
- • Die Löschung der Grundschulden auf dem freigegebenen Objekt muss notariell beglaubigt und im Grundbuch eingetragen werden.
- Für die Prüfung und Vertragsänderung können Gebühren anfallen
Schritt für Schritt: So einfach geht’s
Falls Sie eine Objektfreigabe in Bezug auf Ihre Baufinanzierung planen, können Sie diese ganz einfach digital beantragen. Um die Antragsstrecke zu starten, nutzen Sie den unten angefügten Link. Folgen Sie anschließend dem nachfolgenden Ablauf:
1. Schritt: Antrag online ausfüllen
Füllen Sie online und ganz bequem von Zuhause den unten angefügten Antrag aus. Prüfen Sie diesen anschließend auf Vollständigkeit sowie Richtigkeit und senden Sie diesen mit nur wenigen Klicks an unsere Kreditbearbeitung.
2. Schritt: Prüfung und Bearbeitung Ihres Antrags
Nachdem Sie den Antrag übermittelt haben, wird dieser durch unser Kundencenter geprüft und bearbeitet. Sollten noch Rückfragen bestehen, meldet sich ein Berater bei Ihnen zur Klärung der offenen Fragen.
3. Schritt: Erfolgreiche Objektfreigabe
Wir begleiten Sie durch die notwendigen Schritte für die Objektfreigabe. Wir bewerten, ob die verbleibenden Sicherheiten weiterhin ausreichen, um das Darlehen zu besichern. Falls erforderlich, kann eine weitere Immobilienbewertung oder zusätzliche Absicherung benötigt werden. Anschließend wird die Objektfreigabe bestätigt.
Tipps für die Objektfreigabe
Da eine Objektfreigabe nicht automatisch möglich ist, sollte sie frühzeitig geplant und mit der DZ HYP abgestimmt werden. Sofern möglich kann sie eine sinnvolle Möglichkeit sein, eine Immobilie aus der bestehenden Besicherung zu entlassen. Die nachfolgenden Tipps helfen Ihnen für einen reibungslosen Ablauf zur Objektfreigabe bei der Baufinanzierung:
Optimaler Ablauf
- Frühzeitig planen: Eine frühzeitige Planung hilft, Verzögerungen zu vermeiden.
- Alle Dokumente bereithalten: Eine vollständige Einreichung der Unterlagen erleichtert die Bearbeitung.
- Alternative Sicherheiten prüfen: Falls eine vollständige Freigabe nicht möglich ist, kann eine Ersatzsicherheit hilfreich sein.