Nichtabnahme eines Darlehens: Kosten
Ein Baufinanzierungsdarlehen wird in der Regel vollständig oder in Teilbeträgen abgerufen. Doch manchmal kommt es vor, dass das Darlehen nicht oder nicht in voller Höhe benötigt wird – sei es aufgrund eines geplatzten Immobilienkaufs, geänderter finanzieller Rahmenbedingungen oder zusätzlicher Eigenmittel. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Kosten bei einer Nichtabnahme entstehen, wie sie berechnet werden und welche Möglichkeiten es gibt, diese zu vermeiden oder zu reduzieren.

Inhalte im Überblick
Warum entstehen Kosten bei einer Nichtabnahme?
Die DZ HYP kalkuliert Ihr Baufinanzierungsdarlehen langfristig und refinanziert es entsprechend. Wenn das Darlehen nicht oder nur teilweise abgerufen wird, entgehen der DZ HYP (bzw. der Bank) die eingeplanten Zinseinnahmen. Um diesen Verlust auszugleichen, kann eine Nichtabnahmeentschädigung erhoben werden. Das bedeutet, dass Sie als Kreditnehmer eine Entschädigung zahlen müssen, die die Bank für die entgangenen Zinsen entschädigt – ähnlich wie bei einer Vorfälligkeitsentschädigung bei einer vorzeitigen Rückzahlung.
Wie hoch sind die Kosten einer Nichtabnahme?
Die Kosten hängen davon ab, wie hoch der ursprünglich vereinbarte Darlehensbetrag war und wie lange die Bank diesen Betrag refinanziert hatte. Die genaue Höhe der Kosten hängt von mehreren Faktoren ab, darunter:
Kostenfaktoren bei einer Nichtabnahme
- Höhe des nicht abgerufenen Darlehensbetrags: Je größer die nicht genutzte Darlehenssumme, desto höher kann die Entschädigung ausfallen.
- Vereinbarte Zinskonditionen und Laufzeit: Die Berechnung basiert auf den ursprünglich kalkulierten Zinseinnahmen für die nicht genutzte Laufzeit.
- Vertragsbedingungen: Manche Baufinanzierungsverträge enthalten Klauseln, die eine kostenfreie Teil-Nichtabnahme bis zu einem bestimmten Betrag erlauben.
Das Wichtigste in Kürze
Nachfolgend haben wir Ihnen die wichtigsten Informationen zu den möglichen Kosten einer Nichtabnahme eines Darlehens zusammengefasst:
- Falls das Darlehen nicht abgerufen wird, kann eine Entschädigung für entgangene Zinsen fällig werden.
- Wenn die Finanzierung mit einem Immobilienkauf verbunden war, leitet der Notar die Nichtabnahme an DZ HYP weiter.
- Die Kosten richten sich nach dem entgangenen Zinsertrag, der ursprünglich für die Darlehenslaufzeit kalkuliert wurde.
- Falls Sie nur einen Teil des Darlehens nicht benötigen, können anteilige Kosten entstehen.
- Wer frühzeitig seinen Finanzierungsbedarf prüft, kann unnötige Kosten vermeiden oder minimieren.
Wann tritt eine Nichtabnahme auf?
Eine Nichtabnahme kann aus verschiedenen Gründen notwendig werden. In diesen Fällen kann die Nichtabnahme eine sinnvolle Option sein – es ist jedoch wichtig, die finanziellen Konsequenzen im Blick zu behalten:
Gründe für eine teilweise Nichtabnahme
- Rücktritt vom Immobilienkauf oder Bauvorhaben: Der Kaufvertrag wird nicht abgeschlossen oder das Bauprojekt wird gestoppt.
- Finanzierungsbedarf verringert sich: Durch zusätzliche Eigenmittel (z. B. Erbschaft oder Schenkung) wird ein Teil des Darlehens nicht mehr benötigt.
- Veränderte Finanzierungsstrategie: Der Kreditnehmer entscheidet sich, die Finanzierung anders zu strukturieren oder eine alternative Kreditquelle zu nutzen.
- Unerwartete persönliche Veränderungen: Trennung, Scheidung oder gesundheitliche Gründe führen dazu, dass das Darlehen nicht mehr gebraucht wird.
Tipps zur Kostenreduzierung bei einer Nichtabnahme
Die Nichtabnahme eines Darlehens kann zu zusätzlichen Kosten in Form einer Nichtabnahmeentschädigung führen. Diese berechnen sich aus den entgangenen Zinsen, die die Bank für die nicht vergebene Darlehenssumme kalkuliert hatte. Um unnötige Kosten zu vermeiden, sollten Sie Ihren Finanzierungsbedarf frühzeitig prüfen und sich rechtzeitig mit DZ HYP in Verbindung setzen, falls Sie Ihr Darlehen nicht oder nur teilweise benötigen. Falls sich abzeichnet, dass Sie Ihr Darlehen nicht oder nur teilweise abrufen möchten, gibt es einige Möglichkeiten, um die Kosten zu minimieren:
Kosten bei einer Nichtabnahme reduzieren
- Frühzeitig mit DZ HYP sprechen: Klären Sie, ob eine Anpassung bzw. Nichtabnahme des Darlehens möglich ist, bevor die Auszahlung startet.
- Darlehenssumme realistisch planen: Falls möglich, gestalten Sie die Finanzierung bereits vorab möglichst flexibel in Ihrem Vertrag, um einen Puffer für ungenutzte Beträge einzuplanen.
- Teilweise Nichtabnahme prüfen: Falls nur ein kleinerer Betrag nicht abgerufen wird, können die Kosten anteilig reduziert werden.
- Alternative Lösungen besprechen: In manchen Fällen kann es sinnvoll sein, eine Anpassung der Darlehensstruktur vorzunehmen, statt das Darlehen nicht abzurufen. Nehmen Sie zur Beratung jederzeit gerne mit uns Kontakt auf.