Erbfolge und Baufinanzierung: Tipps und Ablauf

Eine Immobilie zu erben kann sowohl eine große Chance als auch eine Herausforderung sein – insbesondere, wenn mit der Immobilie eine laufende Baufinanzierung verbunden ist. In solchen Fällen müssen die Erben entscheiden, ob sie das Darlehen übernehmen, ablösen oder die Immobilie veräußern möchten. In diesem Artikel erfahren Sie, was die Erbfolge für eine Baufinanzierung bedeutet, welche Optionen Erben haben und welche Dokumente benötigt werden.

#Vertragsanpassung
Frau am Laptop schaut nachdenklich zur Seite

Was passiert mit einer Baufinanzierung im Erbfall?

Bei einer Erbfolge gibt es einige wichtige Aspekte zu beachten: Wenn ein Darlehensnehmer verstirbt, geht nicht nur das Eigentum der vererbten Immobilie auf die Erben über. Zusätzlich treten die Erben grundsätzlich immer auch in die bestehenden Darlehensverträge ein. Doch welche Möglichkeiten haben Erben in diesem Fall? Nachfolgend haben wir Ihnen die Möglichkeiten bei einer Erfolge im Zusammenhang mit einem laufenden Darlehen zusammengefasst:

Möglichkeiten bei einer Erbfolge

  • Darlehen übernehmen und Immobilie behalten: Die Erben treten in den bestehenden Kreditvertrag ein und setzen die Finanzierung fort.
  • Darlehen aus Eigenkapital ablösen: Sofern Sie über ausreichendes Eigenkapital verfügen, kann das Darlehen im Rahmen der Erbfolge vorzeitig zurückgezahlt werden. Hierbei fällt ggfs. eine Vorfälligkeitsentschädigung an.
  • Immobilie verkaufen und Darlehen ablösen: Falls die Erben die Immobilie nicht behalten möchten oder die Finanzierung nicht übernehmen können, kann die Immobilie verkauft werden. Der Verkaufserlös dient zur Ablösung der Restschuld. Hierbei fällt ggfs. eine Vorfälligkeitsentschädigung an.
  • Erbschaft ausschlagen: Es besteht grundsätzlich immer die Möglichkeit, das Erbe innerhalb von sechs Wochen nach Kenntnisnahme des Erbfalls auszuschlagen (z. B. wenn der Nachlass überschuldet ist). Hierdurch kann ggfs. die Haftung für die Schulden des Verstorbenen vermieden werden.
  • Erbauseinandersetzung: Sofern es mehrere Erben gibt und nur ein Teil der Erben die Immobilie und die Darlehen übernehmen sollen, besteht die Möglichkeit, dies über einen notariellen Vertrag zu regeln. Die DZ HYP prüft in diesem Fall die Schuldhaftentlassung der ausscheidenden Miterben.

Voraussetzungen für die Darlehensumschreibung im Rahmen der Erbfolge

Damit Erben eine laufende Baufinanzierung übernehmen können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

Wichtige Voraussetzungen

  • Vorlage eines Erbnachweises: Ein Erbnachweis kann ein Erbschein, ein amtlich eröffnetes Testament oder eine grundbuchliche Eigentumsumschreibung aufgrund Erbfolge sein. Auf Basis dieses Erbnachweises kann die DZ HYP nach Vorlage aller erforderlichen Unterlagen das Darlehen auf die Erben umschreiben. Ohne einen Erbnachweis kann keine Darlehnsumschreibung erfolgen.
  • Gemeinschaftliche Verfügung der Erbengemeinschaft: Falls mehrere Erben vorhanden sind, können alle Erben nur gemeinsam über die weitere Verwendung der Immobilie entscheiden. Wenn keine Einigkeit erzielt werden kann, muss die Immobilie entweder von einem Teil der Erbengemeinschaft übernommen oder gemeinschaftlich verkauft werden.
  • Grundbuchänderung sinnvoll: Um ggfs. später über die Immobilie problemlos verfügen zu können, empfiehlt es sich, dass die Erben durch Vorlage des Erbscheins oder eines amtlich eröffneten Testaments zeitnah in das Grundbuch als neue Eigentümer eingetragen werden.

Welche Dokumente werden benötigt?

Für eine reibungslose Abwicklung der Erbfolge bei einer Baufinanzierung sind folgende Unterlagen erforderlich:

Benötigte Dokumente

  • Sterbeurkunde der verstorbenen Person: Diese dient als bankseitig zwingend notwendiger Nachweis über das Versterben des urspr. Darlehensnehmers
  • Erbschein oder notarielles Testament: Nachweis, dass die Erben die rechtmäßigen Nachfolger des verstorbenen Darlehensnehmers sind.
  • Legitimationsdokumente der Erben: z.B. eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses.

Das Wichtigste in Kürze

Nachfolgend haben wir Ihnen die wichtigsten Informationen zur Erbfolge in Bezug auf eine laufende Baufinanzierung zusammengefasst:

  • Als Erbe sind Sie der gesetzliche Nachfolger des Verstorbenen und treten grds. immer auch in die Darlehensverträge ein.
  • Erben können das Darlehen fortführen oder die Restschuld ablösen.
  • Die Annahme oder Ausschlagung einer Erbschaft ist an gesetzliche Fristen gebunden.

Schritt für Schritt: So einfach geht’s

Die Darlehensumschreibung im Rahmen der Erbfolge können Sie ganz einfach digital beantragen. Um die Antragsstrecke zu starten, nutzen Sie den unten angefügten Link. Folgen Sie anschließend dem nachfolgenden Ablauf:

1. Schritt: Antrag online ausfüllen

Füllen Sie online und ganz bequem von Zuhause den unten angefügten Antrag aus. Prüfen Sie diesen anschließend auf Vollständigkeit sowie Richtigkeit und senden Sie diesen mit nur wenigen Klicks an unsere Kreditbearbeitung.

2. Schritt: Prüfung und Bearbeitung Ihres Antrags

Nachdem Sie den Antrag übermittelt haben, wird dieser durch unsere Kreditbearbeitung geprüft und bearbeitet. Sollten noch Rückfragen bestehen, meldet sich eine Beraterin oder ein Berater bei Ihnen zur Klärung der offenen Fragen.

3. Schritt: Bestätigung Darlehensumschreibung im Rahmen der Erbfolge

Nach positiver Prüfung des Antrages erhalten Sie eine entsprechende schriftliche Bestätigung über die Darlehensumschreibung.

Häufige Fehler bei der Erbfolge

Falls eine Erbschaft ansteht, sollten Sie unbedingt die nachfolgenden Fehler vermeiden, die häufig aufgrund von Unwissenheit bei der Erbfolge bzw. bei der Darlehensumschreibung im Rahmen der Erbfolge passieren:

Diese Fehler sollten Sie vermeiden

  • Fristen zur etwaigen Erbschaftsausschlagung verpassen: Falls der Nachlass überschuldet ist, muss die Erbschaft rechtzeitig ausgeschlagen werden.
  • Grundbuchänderung verzögern: Die Eigentumsumschreibung aufgrund Erbfolge kann innerhalb bestimmter Fristen kostenlos beim Amtsgericht beantragt werden. Sofern die Fristen versäumt werden, ist eine spätere Eigentumsumschreibung mit Kosten verbunden.
  • Unklare Regelung bei Miterben: Falls mehrere Personen erben, sollte schnell geklärt werden, ob die Immobilie gemeinsam gehalten, verkauft oder ein Erbe ausgezahlt wird.

Tipps für eine reibungslose Abwicklung der Erbfolge

Eine geerbte Immobilie bringt nicht nur Chancen, sondern auch finanzielle Verpflichtungen mit sich. Besonders wenn ein Darlehen besteht, müssen Erben prüfen, ob sie die Finanzierung übernehmen oder die Immobilie verkaufen möchten. Die nachfolgenden Tipps helfen Ihnen für einen reibungslosen Ablauf zur Erbfolge bei der Baufinanzierung:

Optimaler Ablauf einer Erbfolge bei einer Baufinanzierung

  • Erster Schritt: Sind bei einer Erbschaft mehrere Erben vorhanden, empfiehlt es sich, dass die Erben im ersten Schritt gemeinschaftlich festlegen, was mit der Immobilie und den zugehörigen Darlehen geschehen soll.
  • Alle Dokumente bereithalten: Eine vollständige Einreichung der Unterlagen erleichtert die Bearbeitung.
  • Rechtliche Beratung einholen: Ein Notar oder Steuerberater kann helfen, steuerliche und rechtliche Aspekte optimal zu regeln.