Eigentümerwechsel bei der Baufinanzierung: Tipps und Ablauf

Ein Eigentümerwechsel tritt ein, wenn eine Immobilie verkauft, vererbt oder auf eine andere Person übertragen wird. Dabei gibt es einige Besonderheiten zu beachten, insbesondere wenn die Immobilie noch mit einem laufenden Darlehen belastet ist. Ob es sich um einen regulären Verkauf, eine Schenkung oder eine Übertragung innerhalb der Familie handelt – jeder Eigentümerwechsel muss rechtlich und finanziell korrekt abgewickelt werden. Zudem benötigt die Bank (DZ HYP) verschiedene Dokumente, um die Änderung der Sicherheitenverträge durchzuführen. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Voraussetzungen für einen Eigentümerwechsel gelten, wie der Prozess abläuft und welche häufigen Fehler Sie vermeiden sollten.

#Vertragsanpassung
Älterer Mann schaut aus dem Fenster

Wann kommt es zu einem Eigentümerwechsel?

Ein Eigentümerwechsel kann aus verschiedenen Gründen erforderlich sein. Je nach Art des Eigentümerwechsels gibt es unterschiedliche Anforderungen und rechtliche Vorgaben, die erfüllt werden müssen. Nachfolgend finden Sie die häufigsten Gründe für den Eigentümerwechsel und die jeweiligen Besonderheiten:

Gründe für einen Eigentümerwechsel

  • Schenkung: Wird eine Immobilie verschenkt, muss der neue Eigentümer beim Grundbuchamt eingetragen werden.
  • Übertragung innerhalb der Familie: Eltern übertragen häufig Immobilien auf ihre Kinder, um Erbschaftssteuer zu sparen oder frühzeitig eine Nachfolgeregelung zu treffen.
  • Erbschaft: Wird eine Immobilie vererbt handelt es sich nicht um einen klassischen Eigentümerwechsel, sondern um eine Erbfolge
  • Scheidung oder Trennung: Falls die Immobilie im Zuge einer Scheidung oder Trennung auf eine Partei übertragen wird, handelt es sich nicht um einen Eigentümerwechsel sondern um eine sog. Schuldhaftentlassung.

Welche Dokumente werden benötigt?

Damit die DZ HYP den Eigentümerwechsel prüfen und bearbeiten kann, sind folgende Unterlagen erforderlich:

Dokumente für den Eigentümerwechsel

  • Grundbuchliche Änderungsmitteilung: Informiert die finanzierende Bank darüber, dass die Immobilie an einen neuen Eigentümer übertragen wurde.
  • Aktuelles Legitimationsdokument: Sollten die neuen Eigentümer nicht bereits Kunden der DZ HYP sein, benötigen wir ein aktuelles Legitimationsdokument (z.B. Personalausweis).

Das Wichtigste in Kürze

Nachfolgend haben wir Ihnen die wichtigsten Informationen zum Eigentümerwechsel zusammengefasst:

  • Eine Übertragung oder ein Verkauf einer Immobilie ist nicht automatisch mit einer Übertragung des Darlehens verbunden.
  • Jeder Eigentümerwechsel muss durch einen Notar bestätigt und im Grundbuch eingetragen werden.
  • Als Eigentümer akzeptiert die DZ HYP ausschließlich natürliche Personen.
  • Für die Bearbeitung werden unter anderem der Kaufvertrag und der Grundbuchauszug benötigt.

Schritt für Schritt: So einfach geht’s

Jeder Eigentümerwechsel muss durch einen Notar beurkundet werden. Der Notar erstellt den Kaufvertrag oder Übertragungsvertrag und leitet ihn an das Grundbuchamt weiter. Nach der Beurkundung muss der neue Eigentümer ins Grundbuch eingetragen werden.


Bei einem Eigentümerwechsel muss außerdem Ihr Sicherheitenvertrag angepasst werden. Dies können Sie bei uns ganz einfach digital beantragen. Um die Antragsstrecke zu starten, nutzen Sie den unten angefügten Link. Folgen Sie anschließend dem nachfolgenden Ablauf:

1. Schritt: Antrag online ausfüllen

Füllen Sie online und ganz bequem von Zuhause den unten angefügten Antrag aus. Prüfen Sie diesen anschließend auf Vollständigkeit sowie Richtigkeit und senden Sie diesen mit nur wenigen Klicks an unser Kundencenter.

2. Schritt: Prüfung und Bearbeitung Ihres Antrags

Nachdem Sie den Antrag übermittelt haben, wird dieser durch unsere Kreditbearbeitung geprüft und bearbeitet. Sollten noch Rückfragen bestehen, meldet sich ein Berater bei Ihnen zur Klärung der offenen Fragen.

3. Schritt: Erfolgreicher Eigentümerwechsel

Wir begleiten Sie durch die notwendigen Schritte für die Änderung Ihres Darlehensvertrag zum Eigentümerwechsel. Anschließend wird Ihr Vertrag wie gewünscht geändert. Falls Sie weitere Anpassungen wünschen, können Sie jederzeit einen neuen Antrag übermitteln.

Häufige Fehler beim Eigentümerwechsel

Falls ein Eigentümerwechsel ansteht, sollten Sie unbedingt die nachfolgenden Fehler vermeiden, die häufig aufgrund von Unwissenheit oder schlechter Planung beim Eigentümerwechsel passieren:

Diese Fehler sollten Sie vermeiden

  • Eigentümerwechsel zu spät melden: Sobald ein Eigentümerwechsel geplant ist, sollte die DZ HYP frühzeitig informiert werden, um Verzögerungen zu vermeiden.
  • Unvollständige Dokumente: Ein fehlender Kaufvertrag oder Grundbuchauszug kann die Bearbeitung verzögern.
  • Missverständnisse über die Darlehensübernahme: Ein Eigentümerwechsel bedeutet nicht, dass das Darlehen übernommen wird.

Tipps zum Eigentümerwechsel

Ein Eigentümerwechsel ist mit rechtlichen und finanziellen Änderungen verbunden und sollte gut vorbereitet werden. Besonders wenn die Immobilie noch finanziert ist, müssen Darlehensübernahme und Grundbuchänderungen sorgfältig geprüft werden. Die nachfolgenden Tipps helfen Ihnen für einen reibungslosen Ablauf beim Eigentümerwechsel:

Optimaler Ablauf beim Eigentümerwechsel

  • Frühzeitig planen: Setzen Sie sich frühzeitig mit der DZ HYP in Verbindung, um alle Details zu klären.
  • Alle Dokumente bereithalten: Eine vollständige Einreichung aller erforderlichen Unterlagen beschleunigt den Prozess.
  • Notar frühzeitig einbinden: Der Notar sorgt für eine korrekte Eintragung im Grundbuch und koordiniert die Übertragung.