Baufinanzierung: Nichtabnahme eines Darlehens

In der Regel wird ein Darlehen bei Abschluss einer Baufinanzierung vollständig oder in Teilbeträgen ausgezahlt, um eine Immobilie zu kaufen oder ein Bauvorhaben zu finanzieren. Doch manchmal kommt es vor, dass ein Darlehen ganz oder teilweise nicht mehr benötigt wird – sei es, weil sich die Finanzierungssituation geändert hat oder der Immobilienkauf nicht zustande kommt. In einem solchen Fall spricht man von einer Nichtabnahme eines Darlehens. Dabei ist wichtig zu wissen, dass eine Nichtabnahme mit Kosten verbunden sein kann und bestimmte vertragliche Regelungen gelten. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Gründe es für eine Nichtabnahme gibt, welche Kosten entstehen können und wie der Prozess bei DZ HYP abläuft.

#Tilgung und Rückzahlung
Frau lehnt in ihrem Garten an einem Baum

Welche Gründe gibt es für eine Nichtabnahme?

Nicht jede Baufinanzierung wird wie geplant vollständig abgerufen. In seltenen Fällen kann es vorkommen, dass ein Darlehen ganz oder teilweise nicht mehr benötigt wird – sei es aufgrund eines geplatzten Immobilienkaufs, geänderter finanzieller Rahmenbedingungen oder zusätzlicher Eigenmittel. Eine Nichtabnahme hat jedoch finanzielle und vertragliche Konsequenzen, die im Vorfeld gut geprüft werden sollten. Die Entscheidung, ein Darlehen nicht oder nur teilweise in Anspruch zu nehmen, kann verschiedene Ursachen haben:

Gründe für eine Nichtabnahme

  • Rücktritt vom Immobilienkauf oder Bauvorhaben: Der Kaufvertrag wird nicht abgeschlossen oder die Finanzierung wird nicht benötigt. Der Bau des Hauses verzögert sich oder wird nicht durchgeführt.
  • Eigenkapital unerwartet erhöht: Durch eine Erbschaft, Schenkung oder Bonuszahlung kann sich die Notwendigkeit für einen Kredit verringern. Es wird eine alternative Finanzierungsmöglichkeit gefunden, z. B. durch den Verkauf einer anderen Immobilie.
  • Veränderte Finanzierungsbedingungen: Durch veränderte Marktbedingungen oder Zinsentwicklungen kann eine Finanzierung bei einer anderen Bank attraktiver sein.
  • Persönliche Veränderungen: Trennung, Scheidung oder berufliche Veränderungen führen dazu, dass das Darlehen nicht mehr benötigt wird. In seltenen Fällen kann eine schwerwiegende Krankheit oder ein Todesfall in der Familie dazu führen, dass eine Finanzierung nicht mehr sinnvoll ist.

Ist eine teilweise Nichtabnahme möglich?

Neben der vollständigen Nichtabnahme eines Darlehens gibt es auch die Möglichkeit, nur einen Teilbetrag nicht abzurufen. Auch dies kann unter bestimmten Gründen sinnvoll sein:

Gründe für eine teilweise Nichtabnahme

  • Baukosten niedriger: Falls Baukosten niedriger ausfallen als ursprünglich geplant.
  • Zusätzliche Fördermittel: Wenn zusätzliche Fördermittel oder Eigenkapital eingebracht werden.
  • Andere Finanzierungsverteilung: Falls ein anderer Finanzierungsbaustein genutzt wird (z. B. Umschichtung von Vermögenswerten).

Das Wichtigste in Kürze

Nachfolgend haben wir Ihnen die wichtigsten Informationen zur Nichtabnahme eines Darlehens zusammengefasst:

  • Sie können das gesamte Darlehen oder nur einen Teilbetrag nicht abrufen.
  • Bei Nichtabnahme kann eine sogenannte Nichtabnahmeentschädigung fällig werden, da der Kreditgeber finanzielle Einbußen durch die nicht erfolgte Darlehensvergabe hat.
  • Falls das Darlehen für den Kauf einer Immobilie vorgesehen war, wird die Nichtabnahme durch den Notar an DZ HYP weitergeleitet.
  • Die vollständige Nichtabnahme eines Darlehens kommt selten vor, da Kreditnehmer meist gut planen. Eine Teilbetrags-Nichtabnahme ist jedoch häufiger.
  • Kann vorkommen, wenn eine Immobilie doch nicht gekauft wird, sich die Finanzierungssituation verändert oder eine andere Finanzierungsquelle genutzt wird.

Welche Kosten können dabei anfallen?

Die Nichtabnahme eines Darlehens ist für die DZ HYP mit finanziellen Einbußen verbunden, da die eingeplanten Mittel nicht vergeben werden. Daher kann eine sogenannte Nichtabnahmeentschädigung anfallen.

Mögliche Kosten bei der Nichtabnahme

  • Nichtabnahmeentschädigung: Diese Kosten entstehen, weil die DZ HYP den eingeplanten Kreditbetrag nicht wie vorgesehen ausgeben und damit keine Zinsen verdienen kann. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach dem entgangenen Zinsertrag für die vereinbarte Laufzeit.
  • Abwicklung über den Notar: Falls das Darlehen für den Kauf einer Immobilie vorgesehen war, wird die Nichtabnahme durch den Notar an DZ HYP gemeldet. Der Notar informiert alle Parteien über die Stornierung oder Anpassung des Darlehens.
  • Mögliche Zusatzkosten bei Vertragsrücktritt: Falls die Nichtabnahme mit einem Rücktritt vom Immobilienkauf verbunden ist, können zusätzlich Notarkosten oder Vertragsstrafen anfallen.

Schritt für Schritt: So einfach geht’s

Wenn Sie feststellen, dass Sie Ihr Darlehen nicht oder nur teilweise benötigen, können Sie die Nichtabnahme ganz einfach digital beantragen. Um die Antragsstrecke zu starten, nutzen Sie den unten angefügten Link. Folgen Sie anschließend dem nachfolgenden Ablauf:

1. Schritt: Antrag online ausfüllen

Füllen Sie online und ganz bequem von Zuhause den unten angefügten Antrag aus. Prüfen Sie diesen anschließend auf Vollständigkeit sowie Richtigkeit und senden Sie diesen mit nur wenigen Klicks an unser Kundencenter.

2. Schritt: Prüfung und Bearbeitung Ihres Antrags

Nachdem Sie den Antrag übermittelt haben, wird dieser durch unser Kundencenter geprüft und bearbeitet. Sollten noch Rückfragen bestehen, meldet sich ein Berater bei Ihnen zur Klärung der offenen Fragen.

3. Schritt: Entscheidung über Nichtabnahme

Wir begleiten Sie durch die notwendigen Schritte für die Nichtabnahme. Anschließend erhalten Sie eine Bestätigung von uns.

Tipps für eine Nichtabnahme

Die Nichtabnahme eines Darlehens kann sinnvoll sein, wenn sich Ihre Finanzierungssituation ändert. Wichtig ist, dass Sie die möglichen Kosten und vertraglichen Regelungen kennen. Falls Sie wissen, dass Sie Ihr Darlehen nicht oder nur teilweise abrufen möchten, informieren Sie sich frühzeitig bei DZ HYP, um die besten Lösungen zu finden. Durch die nachfolgenden Tipps kann die Nichtabnahme schnell und ohne Rückfragen bearbeitet werden.

Optimaler Ablauf zur Nichtabnahme

  • Finanzierungsbedarf genau kalkulieren: Planen Sie Ihren Kreditbedarf sorgfältig, um eine unnötige Nichtabnahme zu vermeiden.
  • Alternative Finanzierungsquellen frühzeitig prüfen: Falls sich Ihre Finanzierungssituation ändert, prüfen Sie, ob eine Anpassung des Darlehens möglich ist.
  • Rechtzeitig mit DZ HYP sprechen: Informieren Sie sich frühzeitig über mögliche Kosten, falls Sie das Darlehen nicht vollständig abrufen möchten.
  • Nichtabnahme so gering wie möglich halten: Falls Sie nur einen Teilbetrag nicht abrufen möchten, prüfen Sie, ob eine Reduzierung der Darlehenssumme möglich ist.