Änderung der Teilungserklärung: Tipps und Ablauf

Eine Teilungserklärung legt fest, wie das Eigentum an einem Gebäude oder einer Wohnanlage aufgeteilt ist. Sie definiert, welche Flächen Gemeinschaftseigentum sind und welche Teile den einzelnen Eigentümern gehören. Unter bestimmten Umständen kann es erforderlich sein, diese Teilungserklärung zu ändern – beispielsweise bei Umnutzungen, baulichen Veränderungen oder der Anpassung von Eigentumsverhältnissen. In diesem Artikel erfahren Sie, wann eine Änderung der Teilungserklärung notwendig ist, welche rechtlichen Vorgaben gelten und wie der Prozess abläuft.

#Änderung an der Immobilie
Nachdenkliche Frau sitzt am Tisch mit Laptop

Wann ist eine Änderung der Teilungserklärung notwendig?

Eine Änderung der Teilungserklärung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich und erfordert in der Regel die Zustimmung aller Eigentümer sowie eine notarielle Beurkundung. Eine Änderung der Teilungserklärung ist erforderlich, wenn sich die Eigentumsstruktur oder die Nutzung einzelner Einheiten innerhalb einer Immobilie ändern soll. Zu den häufigsten Fällen gehören:

Gründe für die Änderung der Teilungserklärung

  • Umnutzung einer Wohneinheit in eine Gewerbeeinheit (oder umgekehrt): Falls eine Wohnung in ein Büro oder eine gewerbliche Nutzung umgewandelt werden soll, muss dies in der Teilungserklärung angepasst werden. Oft sind dafür auch behördliche Genehmigungen erforderlich.
  • Zusammenlegung oder Teilung von Wohneinheiten: Falls zwei Eigentumswohnungen zu einer größeren Einheit zusammengelegt oder eine Wohnung geteilt werden soll, ist eine Anpassung der Teilungserklärung notwendig.
  • Änderungen an Sonder- oder Gemeinschaftseigentum: Falls Eigentümer eine exklusive Nutzung eines bestimmten Gebäudeteils (z. B. eines Gartens oder Dachbodens) erhalten möchten, muss dies in der Teilungserklärung dokumentiert werden. Auch bauliche Veränderungen, die das Gemeinschaftseigentum betreffen, können eine Änderung erforderlich machen.
  • Anpassung der Miteigentumsanteile: Falls durch bauliche Veränderungen oder Eigentumsübertragungen eine Anpassung der Miteigentumsanteile erforderlich ist, muss die Teilungserklärung entsprechend geändert werden.
  • Behebung von Unstimmigkeiten in der bestehenden Teilungserklärung: Falls die ursprüngliche Teilungserklärung fehlerhafte oder unklare Regelungen enthält, kann eine Korrektur notwendig sein.

 

Rechtlichen Vorgaben für die Änderung

Eine Änderung der Teilungserklärung ist an bestimmte gesetzliche Anforderungen gebunden:

Rechtliche Vorgaben

  • Zustimmung aller Miteigentümer erforderlich: Änderungen müssen in der Regel einstimmig beschlossen werden, da sie die Rechte der Eigentümer beeinflussen. In Sonderfällen kann eine Änderung mit Mehrheitsbeschluss erfolgen, wenn die Teilungserklärung dies ausdrücklich vorsieht.
  • Notarielle Beurkundung: Die geänderte Teilungserklärung muss von einem Notar beurkundet werden. Der Notar stellt sicher, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt sind.
  • Eintragung im Grundbuch: Nach der notariellen Beurkundung muss die Änderung ins Grundbuch eingetragen werden. Erst mit der Eintragung wird die Änderung rechtskräftig.
  • Prüfung bei laufender Baufinanzierung: Falls eine Immobilie finanziert ist, kann eine geänderte Teilungserklärung Auswirkungen auf die Immobilienbewertung haben. Daher sollte vor der Änderung mit der DZ HYP abgestimmt werden, ob Anpassungen der Sicherheiten erforderlich sind.

Welche Dokumente werden benötigt?

Für die Bearbeitung einer Änderung der Teilungserklärung sind folgende Unterlagen erforderlich:

Benötigte Dokumente

  • Notariell beurkundete Änderungserklärung: Die neue Teilungserklärung muss durch einen Notar beglaubigt werden.
  • Etwaige Anlagen: Unter Umständen sind der beurkundeten und geänderten Teilungserklärung Anlagen beigefügt wie z.B. Beschlüsse oder weitere Erklärungen der Eigentümergemeinschaft.

Das Wichtigste in Kürze

Nachfolgend haben wir Ihnen die wichtigsten Informationen zur Änderung der Teilungserklärung zusammengefasst:

  • Die Teilungserklärung bestimmt, welche Flächen zum Sondereigentum und welche zum Gemeinschaftseigentum gehören.
  • In den meisten Fällen müssen alle Miteigentümer der Änderung zustimmen.
  • Die geänderte Teilungserklärung muss notariell beglaubigt und ins Grundbuch eingetragen werden.
  • Eine geänderte Teilungserklärung kann Auswirkungen auf die Sicherheitenbewertung durch die DZ HYP haben.
  • Falls eine Baufinanzierung besteht, sollte vor der Änderung geprüft werden, ob und welche Auswirkungen dies auf das Darlehen hat.

Schritt für Schritt: So einfach geht’s

Die Änderung der Teilungserklärung muss im Vorfeld mit der Eigentümergemeinschaft abgestimmt und z. B. in einer Eigentümerversammlung beschlossen werden. Falls Sie sich mit allen Eigentümern dazu geeinigt haben, können Sie anschließend unsere Zustimmung zur Änderung ganz einfach für Ihren Darlehensvertrag digital beantragen. Um die Antragsstrecke zu starten, nutzen Sie den unten angefügten Link. Folgen Sie anschließend dem nachfolgenden Ablauf:

1. Schritt: Antrag online ausfüllen

Füllen Sie online und ganz bequem von Zuhause den unten angefügten Antrag aus. Prüfen Sie diesen anschließend auf Vollständigkeit sowie Richtigkeit und senden Sie diesen mit nur wenigen Klicks an unser Kundencenter.

2. Schritt: Prüfung und Bearbeitung Ihres Antrags

Nachdem Sie den Antrag übermittelt haben, wird dieser durch unsere Kreditbearbeitung geprüft und bearbeitet. Sollten noch Rückfragen bestehen, meldet sich ein Berater bei Ihnen zur Klärung der offenen Fragen.

3. Schritt: Erfolgreiche Änderung der Teilungserklärung

Wir begleiten Sie durch die notwendigen Schritte für die Änderung der Teilungserklärung und Sie erhalten von uns eine Bestätigung zu dieser.

Tipps für die Änderung der Teilungserklärung

Die Änderung einer Teilungserklärung kann notwendig sein, wenn sich Eigentumsverhältnisse oder Nutzungen innerhalb einer Immobilie ändern. Da der Prozess rechtlich komplex ist, sollte er gut vorbereitet werden. Die nachfolgenden Tipps helfen Ihnen für einen reibungslosen Ablauf zur Änderung der Teilungserklärung:

Optimale Änderung der Teilungserklärung

  • Frühzeitig mit der Eigentümergemeinschaft absprechen: Da eine Änderung in der Regel die Zustimmung aller Miteigentümer erfordert, sollte frühzeitig eine Abstimmung in der Eigentümerversammlung erfolgen.
  • Notwendige Genehmigungen prüfen: Falls bauliche Änderungen oder Nutzungsänderungen geplant sind, sollten vorher die erforderlichen Genehmigungen der Baubehörde eingeholt werden.
  • Notartermin rechtzeitig vereinbaren: Da die geänderte Teilungserklärung notariell beurkundet werden muss, sollte der Notartermin frühzeitig geplant werden.
  • Eintragung ins Grundbuch nicht vergessen: Die Änderung ist erst rechtskräftig, wenn sie im Grundbuch eingetragen wurde. Dieser Schritt sollte nicht übersehen werden.
  • Frühzeitige Abstimmung mit der DZ HYP: Es sollte geprüft werden, ob die geänderte Teilungserklärung Auswirkungen auf das Darlehen hat.