Abtretung freier Grundschuldteile: Tipps und Ablauf
Die Abtretung freier Grundschuldteile ermöglicht es, einen bereits eingetragenen Grundschuldanteil auf eine andere Person oder Bank zu übertragen. Dies kann sinnvoll sein, wenn eine Immobilie neu finanziert, eine bestehende Baufinanzierung umstrukturiert oder ein zusätzliches Darlehen bei einer anderen Bank aufgenommen werden soll. In diesem Artikel erfahren Sie, wann eine Abtretung sinnvoll ist, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und wie der Ablauf funktioniert.

Inhalte im Überblick
Wann ist eine Abtretung freier Grundschuldteile sinnvoll?
Bei einer Abtretung der Grundschuld wird ein Teil von dieser, der nicht mehr für das bestehende Darlehen benötigt wird, auf eine neue Finanzierungspartei übertragen. Das bedeutet, dass der bisherige Gläubiger (z. B. DZ HYP) die Grundschuld teilweise freigibt und an eine andere Bank oder einen neuen Kreditgeber abtritt.
Gründe für die Abtretung freier Grundschuldteile
- Neue Finanzierung durch eine andere Bank: Falls eine zweite Bank eine zusätzliche Finanzierung anbietet, kann sie einen Teil der bestehenden Grundschuld übernehmen, um das Darlehen abzusichern.
- Teilweise Ablösung eines Kredits: Falls ein Teil der Immobilie verkauft oder das bestehende Darlehen teilweise getilgt wird, kann der frei werdende Grundschuldanteil an eine andere Bank oder Person abgetreten werden.
- Umschuldung oder Anschlussfinanzierung: Falls eine andere Bank bessere Konditionen für eine Anschlussfinanzierung bietet, kann ein Teil der Grundschuld auf diese übertragen werden, um das neue Darlehen abzusichern.
- Grundschuld für weitere Kredite nutzen: Falls der Immobilienwert gestiegen ist oder bereits ein großer Teil des Darlehens getilgt wurde, können freie Grundschuldanteile als Sicherheit für neue Kredite genutzt werden.
Voraussetzungen für eine Abtretung
Die Abtretung freier Grundschuldteile ist nicht in jedem Fall automatisch möglich. Die DZ HYP prüft verschiedene Aspekte, bevor eine Zustimmung erteilt wird:
Wichtige Voraussetzungen
- Aktueller Darlehensstand: Die verbleibende Grundschuld muss ausreichen, um das bestehende Darlehen weiterhin abzusichern.
- Zustimmung der bisherigen Gläubigerbank: Die DZ HYP muss der Abtretung zustimmen, bevor sie im Grundbuch eingetragen wird.
- Notarielle Beurkundung erforderlich: Eine Grundschuldabtretung muss von einem Notar beurkundet und im Grundbuch eingetragen werden.
Welche Dokumente werden benötigt?
Damit die DZ HYP die Abtretung freier Grundschuldteile bearbeiten kann, sind folgende Unterlagen erforderlich:
Benötigte Dokumente
- Nachweis über den neuen Gläubiger: Der DZ HYP muss die genaue Bezeichnung (z.B. Name) des neuen Gläubigers mitgeteilt werden.
- Abtretungserklärung: Nach Genehmigung durch die DZ HYP wird die Abtretung notariell beurkundet.
Das Wichtigste in Kürze
Nachfolgend haben wir Ihnen die wichtigsten Informationen zur Abtretung freier Grundschuldteile zusammengefasst:
- Nicht benötigte Grundschuldteile können an einen neuen Kreditgeber abgetreten werden.
- Die Bank muss zustimmen und sicherstellen, dass die verbleibende Grundschuld ausreicht, um das bestehende Darlehen weiterhin abzusichern.
- Eine Abtretung muss notariell beurkundet und im Grundbuch eingetragen werden.
- Für die Prüfung und Vertragsänderung können Gebühren anfallen.
Schritt für Schritt: So einfach geht’s
Die Abtretung erfolgt in mehreren Schritten und erfordert eine enge Abstimmung zwischen Darlehensnehmer, Bank, Notar und Grundbuchamt. Falls Sie eine Abtretung freier Grundschuldteile planen, können Sie diese ganz einfach digital beantragen. Um die Antragsstrecke zu starten, nutzen Sie den unten angefügten Link. Folgen Sie anschließend dem nachfolgenden Ablauf:
1. Schritt: Antrag online ausfüllen
Füllen Sie online und ganz bequem von Zuhause den unten angefügten Antrag aus. Prüfen Sie diesen anschließend auf Vollständigkeit sowie Richtigkeit und senden Sie diesen mit nur wenigen Klicks an unser Kundencenter.
2. Schritt: Prüfung und Bearbeitung Ihres Antrags
Nachdem Sie den Antrag übermittelt haben, wird dieser durch unser Kundencenter geprüft und bearbeitet. Sollten noch Rückfragen bestehen, meldet sich ein Berater bei Ihnen zur Klärung der offenen Fragen.
3. Schritt: Erfolgreiche Abtretung
Wir begleiten Sie durch die notwendigen Schritte für die Abtretung freier Grundschuldteile. Falls die Abtretung genehmigt wird, erstellt der Notar eine Abtretungserklärung, die von allen beteiligten Parteien unterzeichnet wird. Der Notar leitet die Grundschuldabtretung an das Grundbuchamt weiter und sobald die Abtretung im Grundbuch vollzogen ist, wird der neue Gläubiger eingetragen.
Tipps für die Abtretung freier Grundschuldteile
Die Abtretung freier Grundschuldteile bei der Baufinanzierung kann eine sinnvolle Möglichkeit sein, bestehende Finanzierungen zu optimieren oder eine neue Finanzierung abzusichern. Die nachfolgenden Tipps helfen Ihnen für einen reibungslosen Ablauf:
Optimaler Ablauf bei einer Abtretung freier Grundschuldteile
- Frühzeitig abstimmen: Die Abtretung sollte rechtzeitig geplant und beantragt werden, um Verzögerungen zu vermeiden.
Alle Dokumente vollständig einreichen: Eine vollständige Unterlageneinreichung erleichtert die Bearbeitung.