Antrag: Vorzeitige (Teil-) Rückzahlung
Sie möchten Ihr Darlehen vorzeitig vollständig ablösen – etwa wegen eines Verkaufs oder einer Umschuldung? Auch das ist möglich, sofern ein berechtigtes Interesse besteht.
Nachfolgend finden Sie unsere digitale Antragsstrecke zur vorzeitigen (Teil-) Rückzahlung.
Nur mit berechtigtem Interesse möglich
Vorzeitige (Teil-) Rückzahlungen sind nur mit berechtigtem Interesse möglich. Weitere Informationen zum berechtigten Interesse zur vorzeitigen Rückzahlung finden Sie hier.
Alles Wichtige in Kürze
Unsere digitale Antragsstrecke können Sie einfach und bequem von Zuhause nutzen. Je nach Antrag benötigen wir verschiedene Nachweise und Dokumente von Ihnen, die Sie digital hochladen müssen. Prüfen Sie bitte vor dem Start der Antragsstrecke, ob Ihnen alle Dokumente vorliegen. Unten auf dieser Seite haben wir Ihnen dazu eine Checkliste angefügt.
Bitte beachten Sie
So einfach geht’s
Haben Sie alle wichtigen Informationen griffbereit?
- Darlehensnummer Ihres Darlehensvertrags
- Kaufvertrag zur Immobilie, beim Verkauf des Beleihungsobjekts
- Nachweis über berechtigtes Interesse