Antrag: Objekttausch
Wenn Sie das ursprünglich finanzierte Objekt durch ein anderes ersetzen möchten, z. B. weil ein Haus verkauft und ein neues gekauft wurde, können Sie einen Objekttausch beantragen.
Der Objekttausch kommt nur infrage, wenn die neue Immobilie bereits fertiggestellt ist und alle Anforderungen an die Besicherung erfüllt. Eine reine Absichtserklärung zum Erwerb reicht nicht aus.
Nachfolgend finden Sie unsere digitale Antragsstrecke zum Objekttausch.
Alles Wichtige in Kürze
Unsere digitale Antragsstrecke können Sie einfach und bequem von Zuhause nutzen. Je nach Antrag benötigen wir verschiedene Nachweise und Dokumente von Ihnen, die Sie digital hochladen müssen. Prüfen Sie bitte vor dem Start der Antragsstrecke, ob Ihnen alle Dokumente vorliegen. Unten auf dieser Seite haben wir Ihnen dazu eine Checkliste angefügt.
So einfach geht’s
Haben Sie alle wichtigen Informationen griffbereit?
- Darlehensnummer Ihres Darlehensvertrags
- Kaufvertrag des zukünftigen Objektes
- Kaufvertrag des bisherigen Objektes
- Aktuelle Fotos von innen und außen in Farbe
- Bauzeichnungen
- Berechnung der Wohn-/Nutzflächen
- Berechnung des umbauten Raums
- Energieausweis
- Unterzeichnete Mietaufstellung bei vermieteten Objekten
- Teilungserklärung
- Erbbaurechtvertrag
- Aktueller Grundbuchauszug