Antrag: Abtretung freier Grundschuldteile

Als freie Grundschuldteile bezeichnet man den Teil einer bereits eingetragenen Grundschuld, der nicht mehr zur Absicherung eines bestehenden Darlehens benötigt wird. Dieser freie Anteil kann weiterhin genutzt werden (z. B. zur Besicherung eines neuen Darlehens). In diesem Fall ist eine sogenannte Abtretung freier Grundschuldteile erforderlich. 

Sie möchten freie Teile einer bereits bestehenden Grundschuld für ein neues Darlehen nutzen oder auf eine andere Immobilie übertragen?

Nachfolgend finden Sie unsere digitale Antragsstrecke zur Abtretung freier Grundschuldteile.

Alles Wichtige in Kürze

Unsere digitale Antragsstrecke können Sie einfach und bequem von Zuhause nutzen. Je nach Antrag benötigen wir verschiedene Nachweise und Dokumente von Ihnen, die Sie digital hochladen müssen. Prüfen Sie bitte vor dem Start der Antragsstrecke, ob Ihnen alle Dokumente vorliegen. Unten auf dieser Seite haben wir Ihnen dazu eine Checkliste angefügt.

Bitte beachten Sie

Aktuell arbeiten wir daran, unsere Antragsstrecken vollständig zu digitalisieren.
Bitte nutzen Sie in der Zwischenzeit den PDF-Antrag.

So einfach geht’s

1. Sie füllen den Antrag aus und übermitteln diesen an uns.
2. Wir prüfen Ihr Anliegen. (i.d.R innerhalb von 10-15 Werktagen)
3. Wir begleiten Sie durch die nächsten Schritte.

Haben Sie alle wichtigen Informationen griffbereit?

Bevor Sie die Antragsstrecke starten, prüfen Sie bitte, ob Ihnen alle unten aufgeführten Dokumente vorliegen und ob laut Ihrem Vertrag gegebenenfalls weitere Unterlagen erforderlich sind.
  • Darlehensnummer Ihres Darlehensvertrags
  • Formlose Zustimmung des Sicherheitengebers mit Unterschrift