Antrag: Abtretung freier Grundschuldteile
Als freie Grundschuldteile bezeichnet man den Teil einer bereits eingetragenen Grundschuld, der nicht mehr zur Absicherung eines bestehenden Darlehens benötigt wird. Dieser freie Anteil kann weiterhin genutzt werden (z. B. zur Besicherung eines neuen Darlehens). In diesem Fall ist eine sogenannte Abtretung freier Grundschuldteile erforderlich.
Sie möchten freie Teile einer bereits bestehenden Grundschuld für ein neues Darlehen nutzen oder auf eine andere Immobilie übertragen?
Nachfolgend finden Sie unsere digitale Antragsstrecke zur Abtretung freier Grundschuldteile.
Alles Wichtige in Kürze
Unsere digitale Antragsstrecke können Sie einfach und bequem von Zuhause nutzen. Je nach Antrag benötigen wir verschiedene Nachweise und Dokumente von Ihnen, die Sie digital hochladen müssen. Prüfen Sie bitte vor dem Start der Antragsstrecke, ob Ihnen alle Dokumente vorliegen. Unten auf dieser Seite haben wir Ihnen dazu eine Checkliste angefügt.
Bitte beachten Sie
So einfach geht’s
Haben Sie alle wichtigen Informationen griffbereit?
- Darlehensnummer Ihres Darlehensvertrags
- Formlose Zustimmung des Sicherheitengebers mit Unterschrift