Antrag: Schuldhaftentlassung

Wenn eine Person aus dem bestehenden Darlehensvertrag ausscheiden soll (z. B. im Falle einer Trennung), können Sie eine Schuldhaftentlassung beantragen. Bitte beachten Sie, dass die verbleibenden Darlehensnehmer die vertraglichen Verpflichtungen vollständig allein tragen müssen.

Bitte beachten Sie: Die Entlassung eines Darlehensnehmers ist nur möglich, wenn die verbleibenden Personen die wirtschaftliche Tragfähigkeit allein nachweisen können.

Nachfolgend finden Sie unsere digitale Antragsstrecke zur Schuldhaftentlassung.

Nur mit unterschriebener Selbstauskunft möglich

Bitte beachten Sie, dass wir von allen verbleibenden Eigentümern eine unterschriebene Selbstauskunft (hier klicken für PDF-Download) benötigen. Sie können das Dokument herunterladen und anschließend unterschrieben in der Antragsstrecke hochladen.

Alles Wichtige in Kürze

Unsere digitale Antragsstrecke können Sie einfach und bequem von Zuhause nutzen. Je nach Antrag benötigen wir verschiedene Nachweise und Dokumente von Ihnen, die Sie digital hochladen müssen. Prüfen Sie bitte vor dem Start der Antragsstrecke, ob Ihnen alle Dokumente vorliegen. Unten auf dieser Seite haben wir Ihnen dazu eine Checkliste angefügt.

Bitte beachten Sie

Aktuell arbeiten wir daran, unsere Antragsstrecken vollständig zu digitalisieren.
Bitte nutzen Sie in der Zwischenzeit den PDF-Antrag.

So einfach geht’s

1. Sie füllen den Antrag aus und übermitteln diesen an uns.
2. Wir prüfen Ihr Anliegen. (i.d.R innerhalb von 10-15 Werktagen)
3. Wir begleiten Sie durch die nächsten Schritte.

Haben Sie alle wichtigen Informationen griffbereit?

Bevor Sie die Antragsstrecke starten, prüfen Sie bitte, ob Ihnen alle unten aufgeführten Dokumente vorliegen und ob laut Ihrem Vertrag gegebenenfalls weitere Unterlagen erforderlich sind.
  • Darlehensnummer Ihres Darlehensvertrags
  • Notarvertrag oder Entwurf des Notarvertrags (Optional)
  • Aktuelles Legitimationsdokument (falls Ihre letzte Legitimation länger als 5 Jahre zurückliegt)
  • Unterschriebene Selbstauskunft
  • Nachweise zu Einkommensverhältnissen