Häufige Fragen und Antworten

In unseren FAQ finden Sie Antworten zu häufigen Fragen der Baufinanzierung. Unsere Experten haben Ihnen zu verschiedenen Themenbereichen nützliche Informationen zusammengefasst, mit denen Sie schnell eine Antwort auf Ihre Fragen erhalten.

Allgemeine Informationen

Ihre Darlehensnummer finden Sie auf der ersten Seite Ihres Darlehensvertrags sowie oben rechts auf Schreiben der DZ HYP (wie z.B. Ihrem Tilgungsplan oder Saldenbestätigung).

Viele gängige Anpassungen wie Adress- oder Namensänderungen, Tilgungsänderungen, Sondertilgungen oder Auszahlungen können Sie bequem über unsere digitalen Antragsstrecke einreichen – rund um die Uhr.

Je nach Anliegen benötigen wir von Ihnen unterschiedliche Nachweise (z. B. eine Kopie eines Legitimationsnachweises, einen geänderten Kaufvertrag, eine neue Bankverbindung oder aktuelle Rechnungen). Für jeden Antrag werden Ihnen in der jeweiligen Antragsstrecke alle erforderlichen Dokumente übersichtlich angezeigt und Sie können diese auch direkt hochladen.

Mehr Informationen

Bei Fragen zu Ihrem Vertrag oder Ihrem Darlehen hilft Ihnen Ihr Bankberater oder unser Kundendialogcenter. Alternativ finden Sie auch in unserem Wissensbereich Informationen zu verschiedenen Themen rund um Ihr Darlehen.

Zur besseren Planung Ihrer Baufinanzierung können Sie u. a. unseren Tilgungsrechner, Prolongationsrechner, Rückzahlungsrechner oder Gebührenrechner nutzen – alle hier auf unserem Onlineportal verfügbar.

Die Bearbeitungsdauer eines Antrags hängt vom jeweiligen Antragstyp ab. In der Regel erhalten Sie innerhalb von 3-5 Werktage eine Bestätigung zu Auszahlungen. Bei allen anderen Anträgen dauert eine Bearbeitung in der Regel 10-15 Werktage.

Wenn der Darlehensnehmer unter gesetzlicher Betreuung steht, benötigen wir für Anträge einen aktuellen Betreuerausweis. Daraus muss klar hervorgehen, dass die Betreuung auch den Aufgabenbereich „Vermögenssorge“ oder „Vertretung gegenüber Kreditinstituten“ umfasst.

Bei einer Baufinanzierung stellt die DZ HYP den benötigten Geldbetrag bereit. Im Gegenzug dient Ihre Immobilie als Sicherheit – in Form einer Grundschuld, die ins Grundbuch eingetragen wird. Sie zahlen das Darlehen in monatlichen Raten zurück.

Eine Sicherheit ist ein Vermögenswert – meist Ihre Immobilie –, der der Bank als Absicherung für das Darlehen dient. Sollte es zu einem Zahlungsausfall kommen, kann die DZ HYP die Sicherheit verwerten.

Die Grundschuld ist ein Recht, das zugunsten der DZ HYP im Grundbuch eingetragen wird. Sie sichert das Darlehen ab, unabhängig von der tatsächlichen Restschuld, und bleibt meist bestehen, bis das Darlehen vollständig zurückgezahlt ist.

Auszahlung

Nein, Ihr Eigenkapital muss je nach Vereinbarung zuerst eingesetzt werden, bevor Sie auf die Darlehenssumme zugreifen können. Details dazu finden Sie in Ihrem Darlehensvertrag. Bei Fragen oder Sondervereinbarungen setzen Sie sich mit unserem Kundencenter oder Ihrem Bankberater in Verbindung.

Für die Auszahlung Ihrer Baufinanzierung benötigen wir verschiedene Unterlagen von Ihnen (z. B. Rechnungen von Bauunternehmen). In der digitalen Antragsstrecke werden Sie Schritt für Schritt durch die erforderlichen Dokumente geführt. Alle benötigten Informationen finden Sie in unserem Wissensbereich oder auch in den Checklisten auf den jeweiligen Antragsseiten.

Mehr Informationen

Die Auszahlung erfolgt nach Bestellung der Grundschuld und Vorlage der sogenannten Kauffälligkeitsmitteilung vom Notar meist direkt an den Verkäufer oder auf ein Notaranderkonto. Beantragen Sie die Zahlung über unsere digitale Antragsstrecke.

Wenn Sie selbst bauen oder in Eigenleistung tätig sind, benötigen wir für jede Auszahlung entsprechende Rechnungen und Objektfotos, die den aktuellen Bautenstand widerspiegeln. Die Auszahlung erfolgt in Teilbeträgen je nach Baufortschritt. Beantragen Sie die Zahlung über unsere digitale Antragsstrecke.

In der Regel nicht. Eine Auszahlung ohne Nachweis ist nur in seltenen Ausnahmefällen möglich – z. B. bei Kapitalbeschaffung oder bei bestimmten Vereinbarungen. Bitte stimmen Sie sich hierzu frühzeitig mit uns ab.

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Bei einer Anschlussfinanzierung wird das bestehende Darlehen bei einer anderen Bank abgelöst. Die Auszahlung erfolgt direkt an das bisherige Kreditinstitut. Wichtig ist, dass die abzulösende Bank uns rechtzeitig eine Ablösevollmacht zur Verfügung stellt. Beantragen Sie die Zahlung über unsere digitale Antragsstrecke.

Die Fälligkeitsmitteilung wird vom Notar erstellt, sobald alle Voraussetzungen für die Kaufpreiszahlung erfüllt sind. Sie enthält den Zeitpunkt und das Zielkonto für die Zahlung. Eine Kopie dieser Mitteilung benötigen wir für die Auszahlung des Darlehens.

Persönliche Daten

Sie können Ihre neue Anschrift digital über unsere Antragsstrecke übermitteln. Ihre neue Adresse wird anschließend in Ihren Darlehensunterlagen hinterlegt.

Ihre neue Bankverbindung können Sie online über die digitale Antragsstrecke bei der DZ HYP hinterlegen. Bitte achten Sie darauf, dass das angegebene Konto auf Ihren Namen läuft, damit eine fehlerfreie Zuordnung und Abbuchung gewährleistet ist.

Eine Namensänderung (z. B. nach Heirat oder Scheidung) können Sie uns über die digitale Antragsstrecke mitteilen.

Sie finden die benötigten Unterlagen und Angaben für Änderungen jederzeit in unserem Wissensbereich oder auch in den Checklisten auf den jeweiligen Antragsseiten.

Mehr Informationen

Wenn Sie Änderungswünsche digital per Antragsstrecke an uns übermitteln, geht dies nicht nur sicher und bequem von zu Hause, sondern beschleunigt auch den Antragssprozess.

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Vertragsanpassung

Im Erbfall kann das bestehende Darlehen von den Erben meist übernommen werden. Dafür ist ein Erbnachweis (z. B. Erbschein oder notarielles Testament) nötig.

Nach Vorlage aller relevanten Nachweise (z. B. Erbschein) kann die Finanzierung auf die Erben umgeschrieben werden. Dabei wird geprüft, ob die Erben das Darlehen übernehmen oder vollständig ablösen möchten.

Wenn mehrere Personen ein Darlehen aufgenommen haben, kann eine von ihnen unter bestimmten Voraussetzungen aus dem Vertrag entlassen werden – etwa im Falle einer Trennung oder Eigentumsübertragung. Die DZ HYP prüft dabei die Bonität der verbleibenden Person.

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Bei einer Schuldübernahme tritt eine neue Person in den Darlehensvertrag ein und übernimmt die finanzielle Verantwortung. Voraussetzung ist die Zustimmung aller bisherigen Darlehensnehmer sowie eine Bonitätsprüfung durch die DZ HYP.

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Wird eine Immobilie verkauft oder übertragen, muss die DZ HYP dem Eigentümerwechsel zustimmen. Je nach Fall ist die Übernahme des Darlehens, die vollständige Rückzahlung oder eine Neufinanzierung erforderlich. Auch eine Änderung im Grundbuch ist notwendig.

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Sobald die Sterbeurkunde vorliegt, können Sie den Erbfolge-Prozess bei der DZ HYP starten. Ein Erbschein ist zu diesem Zeitpunkt noch nicht zwingend erforderlich – er kann nachgereicht werden.

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Ein Eigentümerwechsel wird erst dann wirksam, wenn die Eintragung im Grundbuch erfolgt ist. Erst danach kann die DZ HYP die Änderung im Darlehensvertrag berücksichtigen.

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Änderungen an der Immobilie

Eine Sicherheitenfreigabe betrifft die hinterlegte Sicherheiten (Grundschulden), die für Ihr Darlehen hinterlegt und nicht mehr benötigt werden. Diese können freigegeben werden, wenn das Darlehen ganz oder teilweise getilgt wurde oder der Wert der verbleibenden Sicherheit ausreicht.

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Eine Pfandentlassung ist dann relevant, wenn ein Teil einer Immobilie (z. B. ein Grundstücksteil, eine Garage oder eine vermietete Einheit) aus der Besicherung entlassen werden soll – etwa im Rahmen eines Verkaufs oder einer neuen Nutzung.

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Wenn ein Teil einer eingetragenen Grundschuld nicht mehr zur Besicherung des Darlehens benötigt wird, kann dieser Teil an ein anderes Kreditinstitut oder eine dritte Partei abgetreten werden – etwa zur Absicherung eines neuen Darlehens.

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Wenn sich die Nutzung oder Aufteilung von Einheiten in einer Immobilie ändert – z. B. bei Zusammenlegung oder Aufteilung von Wohnungen – muss die Teilungserklärung entsprechend notariell geändert und im Grundbuch angepasst werden.

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Beim Objekttausch wird die bisher finanzierte Immobilie aus der Besicherung entlassen und durch eine andere – mindestens gleichwertige – Immobilie ersetzt. Voraussetzung ist, dass die neue Immobilie fertiggestellt ist und alle Anforderungen erfüllt.

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Je nachdem, ob Sie eine Immobilie vollständig, teilweise oder nur ergänzende Sicherheiten aus der Besicherung entlassen möchten, gibt es unterschiedliche Antragsarten.

  • Sicherheitenfreigabe: Das Darlehen ist vollständig zurückgezahlt und die hinterlegte Sicherheit – z. B. eine Grundschuld – kann gelöscht werden.
  • Pfandentlassung: Das Darlehen läuft noch, aber ein Teil der Immobilie (z. B. eine Garage, ein Grundstücksteil) soll aus der Besicherung entlassen werden.
  • Objektfreigabe: Das Darlehen läuft noch und ist mit mehreren Immobilien abgesichert. Eine Immobilie soll vollständig freigegeben werden – z. B. bei Verkauf.

Beide Begriffe werden häufig als Synonym verwendet. Formal gibt es Unterschiede: Die Objektfreigabe betrifft meist eine ganze Immobilie, während die Pfandfreigabe auch nur Teilflächen betreffen kann.

Nur werterhaltende oder wertsteigernde Maßnahmen sind relevant – z. B. Dachsanierungen, energetische Maßnahmen oder Umbauten. Optische oder persönliche Maßnahmen wie eine neue Küche oder ein Garten zählen nicht dazu.

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Bei einem Wohn- und Geschäftshaus darf der Jahresrohertrag maximal zu 1/3 aus gewerblichen Mieteinnahmen bestehen. Außerdem muss die gewerbliche Fläche kleiner als 50 % der Gesamtfläche sein.

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Die Besichtigung wird durch die on-geo GmbH im Auftrag der DZ HYP durchgeführt. on-geo kontaktiert Sie per E-Mail direkt nach Antragstellung bei der DZ HYP und vereinbart einen Termin mit Ihnen.

Ein Grundbuchauszug oder eine Änderungsmitteilung gibt Auskunft über die aktuellen Eigentumsverhältnisse und eventuelle Belastungen eines Grundstücks. Diese Dokumente können beim zuständigen Grundbuchamt oder über einen Notar angefordert werden.

Dabei handelt es sich um eine Anpassung der bestehenden Regelung zur Aufteilung eines Gebäudes in Sonder- und Gemeinschaftseigentum. Die Änderung muss notariell beurkundet und im Grundbuch eingetragen werden. Auch Pläne und Miteigentumsanteile sind Teil dieser Änderung.

Ein Erbbaurechtvertrag regelt die Rechte und Pflichten zwischen dem Erbbauberechtigten (z. B. Käufer) und dem Grundstückseigentümer. Für die Finanzierung benötigen wir den notariell beglaubigten Vertrag zur Immobilie, die als Sicherheit dienen soll.

Tilgung und Rückzahlung

Nach Ablauf der Zinsbindung können Sie Ihr Darlehen vollständig zurückzahlen oder eine Anschlussfinanzierung vereinbaren. Eine Vorfälligkeitsentschädigung fällt in diesem Fall nicht an.

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Ja, grundsätzlich ist eine vorzeitige Rückzahlung möglich. Dabei kann jedoch eine Vorfälligkeitsentschädigung entstehen. Eine Sonderregelung gilt bei der gesetzlichen Kündigungsmöglichkeit nach § 489 BGB.

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Bei einer Teilrückzahlung wird ein Teil der Restschuld vorzeitig getilgt. Diese Möglichkeit ist abhängig von den im Darlehensvertrag vereinbarten Bedingungen und kann z. B. im Rahmen einer Sondertilgung erfolgen.

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Wenn Sie Ihr Darlehen nicht wie geplant abrufen, kann die DZ HYP eine sogenannte Nichtabnahmeentschädigung berechnen. Diese gleicht den Zinsausfall für den nicht ausgezahlten Betrag aus.

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Nach Ablauf von zehn Jahren seit vollständiger Auszahlung des Darlehens haben Sie ein gesetzliches Kündigungsrecht mit einer Frist von sechs Monaten – ohne Vorfälligkeitsentschädigung.

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Ein berechtigtes Interesse liegt z. B. vor, wenn Sie die Immobilie verkaufen, eine wirtschaftliche Notlage besteht oder ein Härtefall nachgewiesen wird. Die DZ HYP prüft nach Ihrer Beantragung, ob ein Härtefall vorliegt.

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Gründe für eine Sondertilgung können eine Erbschaft, Bonuszahlung oder der Verkauf eines Vermögenswerts sein. Die Höhe und Häufigkeit der Sondertilgung richten sich nach Ihrem Darlehensvertrag.

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Wenn Sie eine Sondertilgung leisten möchten, prüfen Sie bitte zunächst, ob Sie diese Option in Ihrem Darlehensvertrag vereinbart haben. Sollten Ihnen Sondertilgungen vertraglich zustehen, können Sie diese auf das Ihnen bekannte Referenzkonto unter dem Verwendungszweck Sondertilgung als Überweisung ausführen. Die Sondertilgung kann nur zum vertraglich vereinbarten Sondertilgungstermin durchgeführt werden. Bitte beachten Sie die im Darlehensvertrag vereinbarten Bedingungen zur Höhe, Häufigkeit und Frist der Sondertilgung.

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Abfrage der Darlehensdaten

Sie können Ihre aktuellen Vertragsdaten, Tilgungspläne oder Restschuldinformationen jederzeit bei der DZ HYP anfordern – entweder schriftlich oder über die digitale Antragsstrecke.

Auskünfte dürfen nur an Personen erteilt werden, die im Darlehensvertrag eingetragen sind oder eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Datenschutz und Vertraulichkeit haben höchste Priorität.

Da der Postweg samt Postgeheimnis im Gegensatz zur digitalen Übermittlung (z.B. per Mail) als sicherer gilt, stellen wir Ihnen Dokumente rund um Ihre Baufinanzierung stets postalisch zur Verfügung. Bitte geben Sie bei der Anfrage an unser Kundendialogcenter dafür Ihre Darlehensnummer an.

Hierfür ist eine formlose, schriftliche Vollmacht mit Unterschrift aller Darlehensnehmer erforderlich. Diese kann digital oder postalisch eingereicht werden.

Sie können eine detaillierte Zahlungsaufstellung bei der DZ HYP anfordern. Bitte teilen Sie uns mit, für welchen Zeitraum Sie die Übersicht benötigen.

Darlehen verlängern (Prolongation)

Bei einer Prolongation verlängern Sie Ihr bestehendes Darlehen nach Ablauf der Zinsbindung mit neuen Konditionen. Die Finanzierung bleibt dabei bei der DZ HYP bestehen, es wird kein neuer Vertrag abgeschlossen.

Sobald Sie das Verlängerungsangebot erhalten haben, können Sie die Prolongation ganz einfach unterschrieben an uns zurücksenden.
Sollten Sie noch kein Angebot erhalten haben, können Sie dies auch über unsere digitale Antragsstrecke anfragen.

Die neuen Konditionen gelten ab dem Ende der bisherigen Zinsbindung. Eine vorzeitige Änderung ist nur in Ausnahmefällen möglich. Während der Prolongation bleiben Vertragsnummer und monatliche Abbuchung bestehen.

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